Hauptseite des TSC Wellingsbüttel

Anmerkungen

  1. Die Nationalität ist aus dem Judo-Pass zu entnehmen
  2. In den letzten 12 Monaten kein Startrecht für einen ausländischen Verein/Verband haben bzw. hatten
  3. Die ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens einem Jahr in Deutschland haben und Mitglied eines Judo-Vereins des jeweiligen Landesverbandes sind (Nachweispflicht)
  4. Gehört der Judoka der Altersklasse U18 an, dann darf er bei der U21 Meisterschaft starten
  5. Ist Uke nach Maßgabe der medizinisch Verantwortlichen durch die verbotene Aktion kampfunfähig, so verliert Tori gemäß Art. 20 den Kampf.
  6. Die Technik ist bei Hantei-Entscheidungen nicht als KINSA, Angriff, Aktivität oder positives Judo zu werten.
  7. Für alle Veranstaltungen: Tritt durch Shime-Waza Bewusstlosigkeit ein, so ist der bewusstlose Kämpfer vom restlichen Wettkampftag ausgeschlossen
  8. Die Weiterführung in den Boden ist erlaubt.
  9. Siehe IJF unorthodoxes Fassen
  10. Keine Berücksichtigung einer evtl. Osae-Komi-Zeit
  11. Die Breite der Rückennaht wird im Bereich des DJB nicht kontrolliert. Auf EJU-/IJF-Ebene sind offizielle Rückenaufnäher erforderlich, ebenso bei allen Deutschen-Meisterschaften ab der U 21 sowie in den Bundesligen.
  12. Diesem direkten HANSOKU-MAKE folgt wegen Täuschungsabsicht der Ausschluss vom restlichen Wettkampftag.
  13. Im Falle eines direkten Hansoku-Make verliert der Judoka grundsätzlich nicht seine Plazierung (bzw. seine Qualifikation zur nächsten Ebene). Dies kann nur aufgrund einer Entscheidung der Wettkampfleitung bei absichtlicher grober Unsportlichkeit geschehen.
  14. Blutende Verletzungen dürfen zweimal versorgt werden (Es sei denn, es ist eine neue Verletzung.). / Der Arzt darf zweimal zu einer Untersuchung auf die Matte. (Bei Verletzungen des Kopfes bzw. der Wirbelsäule wird diese Untersuchung nicht gezählt.)
  15. Auch bei Liga-Veranstaltungen erfolgt ein Ausschluss für den Kampftag.
  16. In der U21 findet ab der Volljährigkeit die Toleranz von 100g und das Tragen von Unterhose (m/w) plus T-Shirt (w) keine Anwendung
  17. Die Beitragsmarke des laufenden Jahres ist ab dem 01.03. vorzulegen. Vorher muss die Beitragsmarke des vergangenen Jahres vorgelegt werden.
  18. Die Wettkampflizenz (WKL) ist bei allen offiziellen Meisterschaften ab Gruppensebene vorzulegen. Ab dem 01.03. des laufenden Jahres ist die WKL des aktuellen Jahres vorzuzeigen. Vorher muss die WKL des vergangenen Jahres vorgelegt werden. Der Nachweis erfolgt entweder über die Online-Meldung im DJB-Judo-Portal oder durch den Athleten selbst durch ein internetfähiges Gerät vor Ort.
  19. 7 m * 7 m bei der U21
  20. Der Abstand zu einem festen Gegenstand muss mindestens 0,5 m betragen.